Kostenübernahme Krankenkasse


Was übernimmt die Krankenkasse?

Auf der Suche nach einem kostenlosen Hörtest und Informationen zur Zuzahlung von Hörgeräten durch die Krankenkasse in Österreich? Bei bloom bieten wir nicht nur den bestmöglichen Service, sondern sind auch Experten, wenn es um Krankenkassen-Zuschüsse geht.


1. Krankenkassen-Zuschüsse für Hörgeräte: Was erwartet Dich?

Je nach Deinem individuellen Hörverlust gibt es verschiedene Zuschüsse:
Einseitige Versorgung: € 792,00 inkl. MwSt.
Beidseitige Versorgung: € 1.425,60 inkl. MwSt.
Für besondere Fälle gibt es individuelle Zuzahlungsbeiträge. *


2. So erhältst Du Deine Krankenkassen-Zuzahlung mit bloom:

Nutze unseren kostenlosen Hörtest und lass Dein Gehör überprüfen.
Nachdem Du eine ärztliche Verordnung von einem HNO-Arzt erhalten hast, komm zu bloom. 
Wir beraten Dich individuell und helfen Dir, das perfekte Hörgerät zu finden.
Wir übernehmen die Direktverrechnung mit der Krankenkasse, sodass der Zuschuss direkt von Deiner Rechnung abgezogen wird


3. Voraussetzungen für die Krankenkassen-Zuzahlung:

Ein HNO-Arzt muss einen Hörtest durchführen und eine medizinische Verordnung über die Notwendigkeit einer Hörhilfe ausstellen.
Bestimmte Anforderungen an den Hörverlust müssen erfüllt sein.
Für Berufstätige kann es sein, dass die Krankenkasse einen höheren Betrag übernimmt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.*


4. Welche Hörgeräte werden von der Krankenkasse bezahlt?

Die österreichische Gebietskrankenkasse legt fest, dass Hörhilfen bestimmte technische Anforderungen erfüllen müssen. Dazu zählen Digitaltechnik, mehrere Kanäle, Rückkopplungsunterdrückung und Störgeräuschunterdrückung.


5. Warum bloom für Deine Hörgeräteversorgung die beste Wahl ist:

Kostenloser Hörtest von unseren erfahrenen Experten.
Individuelle Beratung und bestmöglicher Service rund um deine Hörgeräte.
Schnelle und unkomplizierte Direktverrechnung mit der Krankenkasse
Hörgeräte bereits ab 0,--€ in unserer Kategorie „Grund -Versorgt“
bloom Versprechen, weltweiter kostenloser Schutz bei Verlust, Totalschaden und Diebstahl 


6. Ab wann habe ich wieder Anspruch auf neue Hörgeräte?

Gemäß dem Krankenkassenvertrag der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGKK) zu Hörgeräten haben Versicherte in der Regel nach Ablauf von fünf Jahren die Möglichkeit, erneut einen Kostenbeitrag für ein neues Hörgerät zu erhalten. Dies gilt jedoch nur, wenn das bisherige Hörgerät nicht mehr die notwendige Leistung erbringt oder nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Dies gewährleistet, dass Du immer Zugang zu aktuellen und technologisch fortschrittlichen Hörgeräten hast, die Deinen Bedürfnissen entsprechen. Es ist jedoch wichtig, sich vorab über die genauen Konditionen und Voraussetzungen bei Deiner zuständigen Krankenkassenstelle zu informieren.


Möchtest Du wieder klar und deutlich hören? Kontaktiere uns jetzt für einen kostenlosen Hörtest und lass Dich von uns über die neueste Hörgeräte- Technologie beraten.
 

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