…und wenn wirklich etwas passiert?
Uns ist sehr wichtig, dass der Ablauf bei Eintritt eines Verlusts, Diebstahls oder Totalschadens einfach und unkompliziert für Sie ist.
Im Verlustfall, benötigt IhreHörakustikerin bzw. IhrHörakustiker nur eine entsprechende Verlustanzeige von Ihnen.
Wurden eines oder beide Hörgeräte gestohlen, benötigt Ihre Hörakustikerin oder Ihre Hörakustiker einfach nur die entsprechende Diebstahlsanzeige von Ihnen.
Sollte ein Totalschadensfall aufgetreten sein, beschreiben Sie den Schadenshergang in drei bis fünf kurzen Sätzen Ihrer Hörakustikerin oder Ihrem Hörakustiker.
So einfach ist das!